Neues vom Steuer-Mann

Bild: adobestock.com

Das jährliche Steuer-UpDate von X-networker, Steuerfachmann und Treuhänder Arno Rolny von der Rolny & Partner AG Stäfa, fiel dieses Jahr zweigeteilt aus:
In Teil 1 gab es wie immer bis ins Detail genaue Informationen zur aktuellen Steuerlage und fachkundige Tipps dazu.
In Teil 2 informierte Arno Rolny darüber, warum und wie er nach einer Lösung gesucht (und sie auch gefunden) hat, die sein Unternehmen und seine Kunden auch in Zukunft in guten Händen weiss.

Die Tipps im Teil 1 gliederten sich in mehrere Themenfelder und sind hier kurz zusammengefasst:

Abzugsfähigkeit von Negativzinsen: 
Der Logik nach müssten Zinserträge, die, wenn sie positiv ausfallen, steuerpflichtig sind, im Fall negativer Erträge auch abzugsfähig sein. Sind sie auch. Aber nicht als Schuldzinsen (es liegen ja keine Schulden vor), sondern als Vermögensveraltungskosten.
Ausserdem ist in der Regel ein pauschaler Abzug von 3 Promille des Wertschriftendepots abzugsfähig und vorteilhaft.

Steuern sparen mit Liegenschaften: 
Viele Liegenschaftenbesitzer könnten mehr Steuern sparen, wenn Sie alle Optionen berücksichtigen würden. Dazu gehören
• Alle relevanten Versicherungen
• Alle Kosten für Service-Abonnemente (Heizungsabo, Gärtner usw.)
• Einlagen in den Erneuerungsfonds
• Reparaturen, sofern diese nicht wertvermehrend sind
• Bei Küchenerneuerungen werden in der Regel 1/3 als wertvermehrend angesehen, so dass nur noch max. 2/3 der Kosten abzugsfähig sind.
• Dafür kann der Eigenmietwert (meist 70% der Marktmiete) während der Renovation herabgesetzt werden.
• Mit vollem Eigenmietwert zu versteuern sind dagegen Ferienwohnungen und Ferienhäuser. Nutzt man solche im Ausland selbst, empfiehlt Arno Rolny, nicht auf die Einschätzung durch den inländischen Steuerkommissar zu warten, sondern selbst einen Eigenmietwert anzugeben. Auch kann es interessant sein, im Ausland Schulden zu machen.
• Was Energiesparmassnahmen betrifft, gilt neu, dass allfällige Verluste, die nicht in der laufenden Steuerperiode abgezogen werden können, in den 2 nachfolgenden Jahren berücksichtigt werden dürfen.
• Dagegen ist umstritten, ob der Einbau von Ladestationen, der sicher wertvermehrend ist, als Energiesparmassnahme gilt und damit abzugsfähig wäre. 

Sozialversicherungsbeiträge und Selbständigkeit: 
• Seit 1.1.2020 wurden die Beiträge zur Sozialversicherung von 10,25 auf 10,55 % erhöht.
• Generell zeigt sich die AHV in der Anerkennung beruflicher Selbständigkeit deutlich restriktiver als das Steueramt.
• Der Experte empfiehlt, die Einnahmen, die nach Abzug der Ausgaben verbleiben, der AHV zu melden, um hohe Nachforderungen zu vermeiden. Wer es sich leisten kann, könnte auch mehr einzahlen, da die AHV nach Festsetzung der definitiven Beträge überzahlte Guthaben mit 5% Zinsen (plus!) zurückzahlt.

Besteuerung von VR-Mandaten: 
• Je nach Kanton sind Pauschalbeträge für die Aufwändungen eines VR-Mandats steuerlich abzugsfähig. Per Beleg nachgewiesene Aufwändungen sind dies ohnehin in allen Kantonen.

Nach diesem Teil wurde es dann persönlicher. Arno Rolny schilderte, dass er angesichts seines Alters und technologischer Umbrüche die Verantwortung für das wirtschaftliche Wohlergehen seiner Kunden gespürt und sich deshalb auf die Suche nach einer Lösung gemacht hatte, die eine zukunftssichere kontinuierliche Betreuung dieser Kunden garantieren konnte. Gefunden hat er sie in der Partnerschaft mit dem Ustermer Treuhandbüro Gubser, Kalt und Partner. In einem dreistufigen Prozess – Überlegen > Verhandeln > Loslassen ist Rolny & Partner unter eigenem Namen und eigener Marke das Stäfener Büro der Treuhandkanzlei in Uster. Arno wird seine Kunden auch weiterhin betreuen, hier und da, vor allem im administrativ-technischen Bereich aber zurücktreten und den Ustermern den Lead überlassen.

Wer also guten Rat in guten Händen sucht, der wende sich vertrauensvoll an: 
Arno Rolny
Rolny + Partner AG
Bahnhofstrasse 10
8712 Stäfa

Tel: +41 44 927 10 00
a.rolny@rolnypartner.ch
www.rolnypartner.ch