Einfach? Gut? Versichert?

Hand aufs Herz: Kennen Sie Ihr Krankenversicherungsmodell und seine genauen Vertragsbedingungen? Haben Sie sich für ein Hausarzt-Modell entscheiden oder für das Telemedizin-Modell? Und kennen Sie die Konsequenzen?

Mit diesen Fragen beschäftigte sich Stefan Bösiger, seines Zeichens Generalagent der Helvetia-Versicherungsgesellschaft mit Büro in Uster und aktiver X-networker beim Business-Zmorge am 21. April 2022 im Puurehuus in Wermatswil.

Man stelle sich vor, dass man – z.B. infolge einer Corona-Infektion – hospitalisiert und intensiv behandelt werden muss. Nach dem Spitalaufenthalt kommt dann die zweite böse Überraschung: die Rechnung. Nicht selten um die 20.000 Franken. Und nun weist die Krankenkasse darauf hin, dass man den Instanzenweg, der im jeweiligen Versichertenmodell vorgesehen war, nicht eingehalten habe und daher die Zahlung zur Disposition steht. Grund genug, sich einmal näher mit dem Thema Krankenkassen und ihre Leistungen auseinanderzusetzen. Stefan Bösiger tat dies sachlich fundiert, im Ton aber kurzweilig und verständlich.

Zunächst verwies Stefan Bösiger darauf, dass die für alle in der Schweiz lebenden Personen obligatorische Grundversicherung Arztkosten, Medikamente, Therapien und Kosten für Spitalaufenthalte übernimmt. Als Gegenleistung und als Kostenbeteiligung zahlen die Versicherten neben monatlichen Prämien eine Franchise (d.h. die ersten Kosten in einem Jahr, mindestens CHF 300.-, höchstens CHF 2’500.-) sowie 10% der Kosten, nach Ausschöpfen der Franchise als Selbstbehalt (max. CHF 700.- pro Jahr).

Prinzipiell beinhaltet die obligatorische Grundversicherung die freie Wahl der Ärzte. Doch bieten die Krankenkassen auch vier Versicherungsmodelle mit Prämienvergünstigungen an:

• Im Hausarzt-Modell sind Patient.innen aufgefordert, bei Krankheiten immer zuerst den Hausarzt zu konsultieren.

• Im HMO-Modell sind Patient.innen aufgefordert, zuerst den Hausarzt zu konsultieren und dann eine Praxis mit verschiedenen Ärzten und Fachpersonen aufzusuchen.

• Im Tele-Modell sind Patient.innen aufgefordert, immer zuerst bei einem Arzt der Krankenkasse Rat und Weisungen fürs weitere Vorgehen einzuholen.

• Das Bonus-Modell verspricht Prämienvergünstigungen oder -rückerstattungen, wenn Patient.innen in einem Jahr keine Rückforderungsbelege einreichen.

Daneben bieten sie zusätzlich zu den Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung u.a. diese Zusatzversicherungen an:

• Spitalgeld
• Zahnversicherung
• Kapitalversicherung für Tod und Invalidität
• Freie Wahl von Spitälern in der ganzen Schweiz
• Privat (Einzelzimmer) oder halbprivat (Doppelzimmer)

Nun wissen wir alle, dass Gesundheit unbezahlbar ist, zunehmend aber eben auch unbezahlbar wird. Wer nach Möglichkeiten sucht, bei der Krankenkasse zu sparen, sollte die nachstehenden Optionen prüfen:

• Bei der Gemeinde nach der Möglichkeit der Prämienverbilligung fragen
• Unfall-Zusatz bei der Krankenkasse ausschliessen, wenn man mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten oder als arbeitslos beim RAV registriert ist
• Eines der vier Versicherungsmodelle wählen
• Die Prämie für 6 Monate oder ein ganzes Jahr im Voraus zahlen
• Eine höhere Franchise wählen. z.B. 500, 1’000, 1’500

Zusatzversicherungen prüfen und allenfalls künden

Abschliessend warf Stefan Bösiger noch einen Blick auf Rechte und Pflichten der Versicherten:

• Recht auf Behandlung: Eine Ärztin / ein Arzt oder ein öffentliches Spital muss mich im Notfall
aufnehmen und behandeln.

• Recht auf Information: Die Ärztin / der Arzt muss mir erklären, was ich habe und was sie / er machen will, bis ich es verstehe.

• Recht auf Selbstbestimmung: Ich kann selber entscheiden, was ich will, ob ich z.B. eine Operation haben will.

• Recht auf Akteneinsicht: Ich darf sehen, was in meiner Krankenakte steht.

• Recht auf Geheimniswahrung: Ärzte und Pflegepersonal dürfen nicht mit anderen, auch nicht zu Familien-Angehörigen, über mich reden, wenn ich nicht einverstanden bin.

• Informationspflicht: Ich muss der Ärztin  / dem Arzt alles über mich sagen.

• Pflicht zur Befolgung der Anweisungen der Ärztin / des Arztes: Wenn ich mit der Behandlung einverstanden bin, muss ich auch alles machen, was die Ärztin  / der Arzt sagt.

Wer mehr zum Thema wissen will, fragt am besten nach bei:

Stefan Bösiger

Helvetia Versicherungen
Generalagentur Zürcher-Oberland
Bankstrasse 6
8610 Uster

+41 79 364 64 00
stefan.boesiger@helvetia.chhttp://www.helvetia.com