Ein gutes Einkommen muss man sich erstmal leisten können

Denn wie sagte schon Hägar der Schreckliche, als er seinen Sohn Hamlet aufklärte: „Jedwedes Einkommen muss versteuert werden!“ Und da stellen dann manche Menschen, die während des Jahres über ein zu niedriges Einkommen klagten, fest, dass sie sich Ihr Einkommen eigentlich gar nicht leisten können. Was Arno Rolny, X-network-X-perte für Treuhand und Steuern, in seinem Steuer-Update 2018 beim Business-Zmorge am 8. März 2018 als scherzhaftes Intro zum besten gab, bekam beim Thema „Krypto-Währung und ihre Versteuerung“ jedoch plötzlich eine sehr ernste Note, aber der Reihe nach.

Denn zunächst berichtete Arno über die mehr oder weniger routinemässigen Anpassungen bei den Steuern infolge aktueller Gesetzesänderungen – wie immer sachlich und hoch kompetent:

a) Seit 1.1.208 gilt der auf 7,7% gesenkte Mehrwertsteuersatz. Mit dem Ja aus der Abstimmung vom 4.3.18 ist der Bund auch in den nächsten 15 Jahren berechtigt, die Direkte Bundessteuer und die Mehrwertsteuer einzufordern.

b) Ein neues Verrechnungssteuergesetz ist in der Vernehmlassung.

c) Mit dem Nein zur „No Billag“-Initiative kommt auf alle Unternehmen mit einem mehrwertsteuerpflichtigen Umsatz von mehr als 500.000.- Fr. die Verpflichtung zur Zahlung der geräteunabhängigen Gebühr für Rundfunk und Fernsehen zu.

d) Im Zuge der Einführung des automatischen Informationsaustauschs ist 2017 die Zahl der Selbstanzeigen merklich angestiegen. Letzte Gelegenheit, vergessene Vermögensbestände im Ausland oder dort bezogene Einkommen straffrei selbst anzuzeigen, besteht noch bis zum 30.09.2018. Danach werden Selbstanzeigen auch noch möglich sein. Straffrei bleiben sie dann aber nicht mehr.

e) 2017 war aber auch das Jahr der Kryptowährungen. Am 25.09.2017 wurde in Zug die erste Firma ins Handelsregister eingetragen, die ihr Grundkapital in Bitcoin ausweist (19 an der Zahl). Angesichts des Bitcoin-Hypes und der Tatsache, dass derzeit mehr als 1.000 Kryptowährungen weltweit gehandelt werden, beleuchtete Arno die steuerrechtlichen Fragen. Denn Bitcoins, Ethereums, Tokens und Co. sind sowohl im Vermögen als auch beim Einkommen steuerpflichtig. Im Vermögen werden sie zum Jahresendwert berechnet, im Einkommen mit dem Wert am Tag des Zu- bzw. Abflusses. Für Unternehmen und gewerbsmässigen Handel sind die Umsätze, aber auch alle Transaktions- und andere Gebühren mehrwertsteuerpflichtig. Vor allem aber sind Kursgewinne wie auch -verluste vollumfänglich steuerpflichtig, wenn diese im Rahmen gewerbsmässiger Tätigkeit anfallen. Im Ernstfall muss also z.B. bei einem Kursgewinn von umgerechnet einer Million Franken die entsprechende Steuersumme in Franken bezahlt werden – derzeit erlaubt nur die Gemeinde Chiasso, dass Steuern inBitcoin gezahlt werden – und das auch nur bis zu einer Höhe von 250.- Franken! Zudem muss beachtet werden, dass besondere Rechte, die mit Kryptowährungen verbunden sind, dann, wenn sie gegen Bezahlung ausgelöst werden ebenfalls steuerpflichtig sind.

f) Wie weit die Digitalisierung rechtliche Vakua aufreisst, zeigt sich auch am Beispiel des sog. Digitalen Nachlasses. Hier verwies Arno darauf, dass derzeit keine gesetzlichen Regelungen für den Umgang mit den digitalen Daten nach dem Tod eines Menschen existieren. Weil aber die Erben nach dem Ableben am Folgetag auch für den digitalen Nachlass verantwortlich sind, haften sie auch in steuerrechtlichen Fragen dafür. Dies kann u.U. Verzugszinsen oder Hinterziehungsvorwürfe auslösen, auch wenn die Erben gar nicht wissen, dass im digitalen Nachlass des Erblassers Einkommen oder Vermögen stecken. Arno empfiehlt daher, alle Zugangsdaten schriftlich zu fixieren und mit dem Testament zu hinterlegen (Aktualisierungen nicht vergessen!) und einen digitalen Nachlassverwalter zu bestimmen.

Wer Rat und Hilfe bei digitalen wie auch (vor allem) bei analogen Steuerfragen braucht, findet bei Rolny & Partner Ansprechpartner mit profundem Fachwissen und Erfahrungsschatz:

Arno Rolny
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